1. Allgemeines:

1.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung der Angebote und Dienstleitungen des von der BKLZ OG, FN 463170h (in weiterer Folge „BKLZ“ genannt) betriebenen Studios „KaiGym“. BKLZ bietet unter Zugrundelegung der folgenden Bedingungen Kurse im Bereich Selbstverteidigung, Kampfsport und Kampfkunst an. Die einzelnen Kurse werden im Rahmen eines Stundenplans abgehalten. Der Stundenplan ist auf der Website www.kaigym.at abrufbar und hängt im Studio aus. Die Dauer einer Kurseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten.

1.2. Vertragspartner_in ist jene Person, die den gegenständlichen Vertrag abschließt und die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag übernimmt. Für den Fall, dass der/die Kursteilnehmer_in minderjährig sein sollte, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen weiterhin für den/die Vertragspartner_in als obsorgeberechtigte Person und gesetzlichen Vertreter des/der minderjährigen Kursteilnehmer_ins mit der Maßgabe, dass ausschließlich dieser zum Besuch der vereinbarten Kurse berechtigt ist. Der/die Vertragspartner_in hat im Rahmen der Obsorgepflicht dafür zu sorgen, dass der/die Kursteilnehmer_in die vertraglichen Verpflichtungen insbesondere für das Verhalten im Kaigym einhält. Sofern kein gesondert ausgewiesener Kursteilnehmer_in angeführt wird, beziehen sich die vertraglichen Pflichten stets auf den/die Vertragspartner_in.

2. Nutzungsrechte:

2.1. Allgemeines: Die Nutzung des Studios ist nur bei Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung und Buchung einer der unter 2.2. oder 2.4. angeführten Leistungen während der Öffnungs- bzw. Kurszeiten sowie unter Beachtung der Hausordnung gestattet. Das für das Training notwendige Equipment ist selbst mitzubringen. Die aufgrund der gegenständlichen Vereinbarung erworbene Teilnahmeberechtigung an den angebotenen Kursen ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Der/die Kursteilnehmer_in erhält eine Chipkarte ausgestellt, deren Vorweis für den Eintritt ins KaiGym und den Kursbesuch Voraussetzung ist. BKLZ ist berechtigt, die Identität anhand eines Lichtbildausweises in Verbindung mit der Chipkarte zu überprüfen. Eine verloren gegangene oder abhanden gekommene Chipkarte kann gegen Bezahlung eines Betrages in Höhe von € 5,00 ersetzt werden.

2.2. Es bestehen nachfolgende Nutzungsmöglichkeiten:

2.2.1. KaiGym 1: berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen für die Dauer von 4 Wochen ab Vertragsabschluss

2.2.2. KaiGym 6: berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsabschluss

2.2.3. KaiGym 12: berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss

2.2.4. KaiGym Privat: berechtigt zu privaten Trainingseinheiten je nach Anzahl nach vorheriger Terminvereinbarung

2.2.5. KaiGym Competitor: berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen für Wettkämpfer_innen für die Dauer 12 Monaten ab Vertragsabschluss und verpflichtet zur Teilnahme an Wettkämpfen

2.2.6. KaiGym 10: berechtigt zur Teilnahme an zehn einzelnen, im Rahmen des Stundenplans angebotenen Kurseinheiten. Die im Stundenplan angebotenen Kurse können frei gewählt werden. Die besuchten Kurseinheiten werden in der diesbezüglich angelegten Nutzerdatei verbucht.

2.3. In den Fällen der Punkte 2.2.1. bis 2.2.5. endet der Vertrag nach Ende der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Ablauf des Vertrages kann ein neuer Vertrag zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen abgeschlossen werden.

2.4. Probetraining: Es besteht die Möglichkeit nach Voranmeldung den angeführten Kurs einmalig probeweise zu besuchen.

  1. 3. Zahlungsbedingungen:

3.1. Der gesamte vereinbarte Preis ist bis spätestens zum Tag des ersten Kursbesuches fällig. Zahlungen in Raten sind nur bei KaiGym 6 und KaiGym 12 und bei diesen nur nach gesondert abzuschließender schriftlicher Vereinbarung möglich. Im Falle einer Ratenzahlung hat der/die Vertragspartner_in den vereinbarten Betrag jeweils im Voraus einlangend zu bezahlen. Die Kursteilnahme ist erst gestattet, wenn die Einmalzahlung oder die erste Rate wie vereinbart geleistet wurden. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist ein Kursbesuch erst wieder nach Zahlung des ausständigen Betrages möglich. Die Mitgliedschaft wird jedoch durch eine verspätete Zahlung nicht unterbrochen (und damit auch nicht verlängert), sondern läuft unverändert weiter. Ein Zahlungsverzug kann damit zur zeitlichen Einschränkung der Nutzung des Kursangebotes führen.

  1. 4. Unterbrechung der Nutzung:

4.1. Das Risiko für die Verhinderung der Nutzung aufgrund von Krankheit oder sonstiger Gründen trägt grundsätzlich der/die Kursteilnehmer_in selbst. Durch Krankheit oder sonstige Gründe verpasste Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden und verlängern auch nicht die vereinbarte Vertragslaufzeit.

4.2. Unabhängig davon bestehen nachfolgende Möglichkeiten, die Mitgliedschaft während ihrer Laufzeit nach entsprechender Vorankündigung zu unterbrechen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann um den unterbrochenen Zeitraum, die Berechnung erfolgt nach vollen Kalenderwochen. Für den Zeitraum der Unterbrechung stehen die von der BKLZ angebotenen Leistungen dem Mitglied nicht zur Verfügung. Es besteht keine Möglichkeit der Barablöse. Die Unterbrechung muss mindestens eine Woche im Vorhinein persönlich oder per E-Mail bekannt gegeben werden:

4.2.1. Jahresmitgliedschaften können während ihrer Laufzeit maximal für zwei Mal für je mindestens zwei Wochen und höchstens 52 Wochen unterbrochen werden.

4.2.2. Die Halbjahresmitgliedschaft kann einmal für mindestens zwei Wochen und höchstens 52 Wochen unterbrochen werden.

  1. 5. Öffnungszeiten:

5.1. Die Öffnungszeiten sind 15 Minuten vor Start der ersten Unterrichtseinheit am Vormittag und am Nachmittag bis zum Ende des Unterrichts. (siehe auch www.kaigym.at). An gesetzlichen Feiertagen ist geschlossen.

5.2. BKLZ ist berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote sowie die allgemeinen Öffnungszeiten und Stundenpläne zu ändern, wenn das Leistungsangebot insgesamt nicht maßgeblich verändert wird. Eine kurzfristige Abweichung oder ein Entfall von einzelnen oder aller Kurse in berechtigt dann nicht zu Entgeltminderungs- oder Rückforderungsansprüchen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender sonstiger organisatorischer Gründe, welche nicht von der BKLZ verschuldet wurden, erforderlich ist.

5.3. Über eine Änderung des Stundenplans oder von einzelnen Kursen wird BKLZ durch entsprechenden Aushang im Studio sowie Veröffentlichung auf der Website www.kaigym.at mindestens 14 Tage im Voraus informieren.

5.4. BKLZ ist berechtigt, das Studio für die Dauer eines Betriebsurlaubes für höchstens 14 Tagen zweimal jährlich zu schließen. In dieser Zeit stehen die von der BKLZ angebotenen Leistungen nicht zur Verfügung. Der Betriebsurlaub hat ein Ruhen der Mitgliedschaft zur Folge. Dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft während des Betriebsurlaubes nicht weiterläuft, sie verlängert sich somit um die Dauer des Betriebsurlaubes. Die BKLZ hat den Betriebsurlaub mindestens ein Monat im Voraus durch Aushang im Studio sowie Veröffentlichung auf der Website www.kaigym.at bekannt zu geben.

  1. 6. Privatstunden:

6.1. Es besteht die Möglichkeit, private Trainingseinheiten nach individueller Vereinbarung, auch mit bestimmten Trainern, zu buchen.

6.2. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Es ist der volle Betrag zu bezahlen, sofern die Einheiten nicht mindestens 24 Stunden vorher storniert werden. BKLZ behält sich für private Trainingseinheiten einen Trainerwechsel vor.

  1. 7. KaiGym Seminare und Veranstaltungen:

7.1. Die Seminarinhalte entsprechen den Beschreibungen der Seminarankündigung.

7.2..BKLZ ist berechtigt, Änderungen gegenüber der Seminarankündigung hinsichtlich des Seminarablaufs, der maximalen Teilnehmer_innenzahl, des Seminarortes und -zeitraumes vorzunehmen, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt.

7.3. Vortragende und Trainer_innen können jederzeit durch andere, gleich oder besser qualifizierte Trainer_innen ersetzt werden.

7.4. Ein Seminarplatz kann erst gewährt werden, sobald nach Erhalt der Anmeldebestätigung auch die erforderliche Zahlung bei  BKLZ vollständig eingelangt ist. Bei Veranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmer_innenanzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.

7.5. Erfolgt keine oder eine zu geringe Zahlung bzw. kein Zahlungsnachweis, kann der Teilnehmer oder die Teilnehmerin das Seminar nicht besuchen und erhält auch keine Teilnahmebescheinigung hierzu. Die Zahlungsforderung von Seiten BKLZ bleibt in diesem Fall dennoch aufrecht.

7.6. Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart oder in einzelnen Seminarausschreibungen angegeben, grundsätzlich folgende Leistungen enthalten:

* Abhaltung der Veranstaltung

* Vermittlung der angegebenen Seminarinhalte

* Miete der Seminartechnik und Raummiete

Für die Veranstaltung notwendiges Equipment ist selbst mitzubringen.

7.7. BKLZ behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmer_innenzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) abzusagen. Aus sonstigen wichtigen, von BKLZ nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung der/des Vortragenden und/oder Trainer, höhere Gewalt, etc.) kann die Veranstaltung von Seiten BKLZ auch kurzfristig ohne Einhaltung dieser Frist abgesagt werden. Unter den genannten Bedingungen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Bereits von Teilnehmer_innen entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Eine Abgeltung jeglicher etwaiger darüber hinaus gehender Ansprüche darüber ist jedenfalls ausgeschlossen.

7.8. Stornierungen von erteilten Aufträgen bzw. Abmeldungen von gebuchten Veranstaltungen, Seminaren, etc. können ausschließlich schriftlich gegenüber BKLZ erfolgen.

7.8.1.  Eine schriftlich bis 4 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung durch BKLZ einlangende Stornierung kann kostenfrei erfolgen.

7.8.2. Innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Unabhängig vom tatsächlichen Besuch oder der tatsächlichen Durchführung einer Veranstaltung fällt in einem solchen Fall der gesamte vereinbarte Rechnungsbetrag in voller Höhe an. Weiters ist die stornierende Vertragspartei zur Tragung sämtlicher Spesen, die Seitens BKLZ im Hinblick auf das Zustandekommen einer Veranstaltung, eines Seminares, etc. tatsächlich angefallen sind, verpflichtet.

7.8.3. Etwaige Seminarumbuchungen sind ebenfalls ausschließlich schriftlich einlangend bis 4 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungs- oder Seminarbeginn möglich. Eine verspätet erfolgende Umbuchung wird als verspätete Stornierung gewertet.

  1. 8. Haftungsausschluss:

8.1. BKLZ übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch die unsachgemäße Durchführung von Übungen, oder bedingt durch Krankheiten der/die Kursteilnehmer_in oder etwaige eingeschränkte körperliche Fähigkeiten entstehen. Der/die Vertragspartner_in/Kursteilnehmer_in hat BKLZ über etwaige ihm bekannte Krankheiten, Verletzungen oder sonstige körperliche Einschränkungen – insbesondere sofern dadurch ein erhöhtes Verletzungsrisiko bzw. eine erhöhte Gesundheitsgefährdung besteht – zu informieren.

8.2. Eine Haftung für den Eintritt eines typischen Risikos bei Kampfsportarten wird ausgeschlossen.

8.3. Für Schäden, die im Zusammenhang mit den in der Garderobe verwahrten Gegenständen verursacht werden, haftet die BKLZ nur dann, wenn die Schäden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges rechtswidriges Verhalten einer der BKLZ zurechenbarer Person, z.B. Mitarbeiter_in von BKLZ herbeigeführt worden sind. Ansonsten haftet BKLZ nicht für eingebrachte Gegenstände oder Wertsachen, insbesondere nicht für deren Verlust oder Beschädigung.

  1. 9. Hausordnung:

9.1. Der/die Vertragspartner_in erklärt, die Hausordnung in der geltenden Fassung – welche einen integrierenden Vertragsbestandteil bildet – anzuerkennen und sich an die Weisungen des Personals zu halten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie insbesondere Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc., kann der Zutritt zum KaiGym bereits beim ersten Verstoß verwehrt und die Mitgliedschaft im Wege einer außerordentlichen Kündigung durch BKLZ aufgekündigt werden. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet und im Falle einer Ratenvereinbarung noch ausständige Beträge sind weiterhin zu bezahlen.

  1. 10. Sonstiges:

10.1. Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformgebot.

10.2. Der/die Vertragspartner_in ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.), unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der/die Vertragspartner_in zu tragen.

  1. 11. Gerichtsstand:

11.1. Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag wird der Sitz des Unternehmens vereinbart, bei Klagen gegen den Verbraucher das Gericht an dessen Wohnsitz, an dessen gewöhnlichem Aufenthalt oder dem Ort der Beschäftigung.

11.2. Es gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

  1. 12. Datenschutz:

12.1. Der/die Vertragspartner_in/Kursteilnehmer_in stimmt zu, dass nachstehende persönliche Daten, die BKLZ zur Verfügung gestellt werden, nämlich Name, Geburtsdatum, digitales Foto, Wohnsitz, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankverbindung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung insbesondere im Wege einer diesbezüglich angelegten Kundendatei gespeichert, verarbeitet und verwendet werden. Der/die Vertragspartner_in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, von BKLZ Werbeemails, Veranstaltungseinladungen in eigener Sache, etc. zu erhalten.

12.2. Der/die Vertragspartner_in stimmt weiters der Verwendung und Speicherung seiner Daten im Rahmen einer im Kaigym installieren Videoüberwachungsanlage ausdrücklich zu. Die Videoüberwachung dient der Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Kursteilnehmer_innen, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Studioräumlichkeiten.


Stand 2021