Darf ich mich wehren, ohne selbst Ärger zu bekommen?
Im Training kommt die Frage garantiert, meistens leise nach der Einheit: „Und wenn ich mich wirklich wehre, bekomme ich dann selbst eine Anzeige?”
Das österreichische Recht ist großzügiger, als viele denken. Es zieht trotzdem klare Grenzen:
- Notwehr und Nothilfe (§ 3 StGB): Du darfst einen Angriff abwehren, auf dich selbst oder auf andere. Dabei wählst du das gelindeste Mittel, das zuverlässig wirkt.
- Anhalterecht (§ 80 Abs 2 StPO): Du darfst eine Täterin oder einen Täter verhältnismäßig anhalten, musst aber unverzüglich die Polizei verständigen.
- Hilfeleistung (§ 95 StGB): Bei Lebensgefahr musst du helfen. Selbstaufopferung verlangt das Gesetz nicht, ein Notruf zählt schon.
Was passiert, wenn die Angst dich zu weit gehen lässt? Und wo genau endet das Anhalterecht? Das erkläre ich im ausführlichen Beitrag, mit Paragrafen, FAQ und Quellen.
👉 Den ganzen Beitrag lesen: Notwehr, Nothilfe, Anhalterecht und Hilfeleistung in Österreich
Mehr Impulse zu Deeskalation und Selbstverteidigung gibt es auf Selbstsicher.